Die neue Courtageregelung bzw. Maklerprovision in Hamburg – was bedeutet sie genau und wen betrifft sie?

 

Verkäufer und Käufer teilen sich die Kosten

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit einheitlich für Privatverkäufer und Käufer von Einfamilienhäusern oder  Wohnungen, dass beide sich die Maklercourtage teilen. Als Immobilienmakler verstehen wir uns als Vermittler zwischen diesen beiden Parteien und setzen uns gleichermaßen für die Belange des Verkäufers als auch des Käufers ein. Das die Maklerprovision aufgeteilt wird, ist von daher fair geregelt.

 

Hamburg, unsere Perle

„Maklerprovision“ – Doch lassen Sie mich ganz am Anfrang beginnen… Keine Frage, unsere Hansestadt ist ein wunderschönes Fleckchen Erde. Wasser in Form von Elbe, Alster sowie diversen Bächen und Seen, idyllische Grünflächen und nicht zuletzt abwechslungsreiche und attraktive Bebauung. Verständlich also, dass Hamburg nach wie vor als Lebensmittelpunkt hoch im Kurs steht. Die Nachfrage nach Kaufimmobilien spiegelt sich natürlich auch in der Preisstruktur wider. Kurzum: Das Wohnen in Hamburg ist teuer geworden. Die günstigen Zinsangebote der Kreditinstitute locken viele Kaufwillige und sorgen für große Nachfrage bei verhältnismäßig geringem Angebot. Auch die Kaufnebenkosten sind nicht außer Acht zu lassen, belaufen sich diese bisher auf bis zu 13% des Kaufpreises.

 

Das neue Gesetz „Maklerprovision“

Seit Ende 2020 weht ein frischer Wind auf dem Immobilienmarkt. Die neue Gesetzgebung regelt die Aufteilung der Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer. Dies betrifft den Verkauf von Eigentumswohnungen, Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäusern sowie Baugrundstücke mit Altbestand.

Das Team von HAMBURG IMMOBILIEN begleitet seit vielen Jahren Immobilienverkäufer und -käufer. Das neue Gesetzt betrifft selbstverständlich unsere tägliche Arbeit und sorgt für einige Umstrukturierungen. Gern erläutern wir Ihnen in diesem Artikel, warum wir die Änderung dennoch gutheißen.

 

Der Bereich Vermietung gilt als Vorreiter

Im Bereich Vermietung gilt seit einigen Jahren bereits das Prinzip des Bestellers. Heißt: Die Kosten des Immobilienmaklers zahlt derjenige, der ihn beauftragt – dies ist meist der Eigentümer/Vermieter. Die Ausnahme bildet die Situation, wenn ein Mietinteressent einen Immobilienmakler explizit als Suchmakler engagiert und dieser dem Suchenden lediglich Objekte anbietet, die ihm vorher nicht bekannt waren.

Nun hat diese Konstellation auch den Kaufmarkt bundesweit und somit auch in Hamburg erreicht. Im Gegensatz zur Vermietung gibt es jedoch einige Abweichungen. Der Kerngedanke der Gesetzgebung ist hierbei: Die Maklercourtage darf nicht mehr vollständig auf den Immobilienkäufer, sondern nur noch zur Hälfte umgelegt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind der Verkauf von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und unbebauten Grundstücken.

Der Eigentümer beauftragt für gewöhnlich den Immobilienmakler mit dem Verkauf seiner Immobilie. Der Verkäufer kann entscheiden, ob er die Courtage allein tragen (Innencourtage) oder die Hälfte auf den Käufer übertragen möchte. Hierbei gibt es keinen festgesetzten Prozentsatz, der die Höhe der Gesamtcourtage reglementiert. Die meisten Immobilienmakler wählen innerhalb Hamburgs hierfür einen Prozentsatz zwischen 6 und 7 % des Kaufpreises. Ausschlaggebend ist, dass jede Partei genau die Hälfte zahlt. Es ist dem Immobilienmakler nicht gestattet, eine Partei von dem Zahlungsanspruch zu befreien, also beispielsweise dem Verkäufer, den Courtageanteil zu erlassen. Andernfalls erlischt auch der Zahlungsanspruch an den Käufer. Zudem müssen Maklerverträge künftig immer in Schriftform geschlossen werden.

 

Ist das neue Gesetz fairer?

Was in einigen Bundesländern schon seit mehreren Jahren Gang und Gebe war, gilt nun auch für Hamburg. Entsprechend groß ist die Umstellung für viele Firmen. Aber wie sehen wir als Experten nun die neue Gesetzgebung?

Grundsätzlich erscheint der Ansatz fair, dass jemand, der sich für die Dienstleistung einer Firma entscheidet, auch (anteilig) dafür bezahlt. Die Entscheidung des Eigentümers, ob er seine Immobilie in Eigenregie oder sicher mit einem Profi verkaufen möchte, obliegt ihm. Der Käufer hat insofern die persönliche Handhabe zu entscheiden, ob er einen Kauf mit Immobilienmakler abschließen möchte oder lediglich Objekte anfragt, besichtigt und kauft, welche von Privat angeboten werden. Hierbei schränkt sich das Kaufangebot jedoch massiv ein, denn nach wie vor setzten viele Verkäufer auf einen renommierten Immobilienmakler und das aus gutem Grund:

 

  • Die fehlenden Marktkenntnisse der Privatverkäufer werden durch eine umfangreiche Immobilienbewertung eines versierten Immobilienmaklers ausgeglichen. Somit kann der richtige Verkaufspreis gleich zu Beginn festgesetzt werden.

 

  •  Ein guter Immobilienmakler erstellt ein ansprechendes sowie hochwertiges Exposé und trägt eigenständig alle Unterlagen zusammen, welche für den Verkauf und die finanzierenden Banken relevant sind.

 

  • Er inseriert die Immobilie auf sämtlichen Internetportalen, führt Telefonate, Besichtigungen und Verkaufsverhandlungen autark durch. Zudem überprüft er die Bonität der potentiellen Käufer.

 

  • Das Netzwerk des Immobilienmaklers umfasst auch Finanzierungsdienstleister, welche den Interessenten eine passende Finanzierung mit optimalen Konditionen vermitteln können.

 

  • Es wird ein rechtssicherer Kaufvertrag erstellt und die Objektübergabe gemeinsam durchgeführt.

 

Das neue Gesetz bietet dem Käufer, wenn er eine Maklerimmobilie kauft, seit Dezember 2020 eine finanzielle Entlastung, da er nur noch maximal die Hälfte der Gesamtcourtage zahlen muss. Sicherlich kann es vorkommen, dass der ein oder andere Verkäufer seinen Verkaufspreis etwas höher ansetzten möchte, um seinen Courtageanteil ausgleichen zu können. Auf der anderen Seite sind aber auch die Immobilienkäufer eher dazu bereit, den aufgerufenen (marktgerechten) Kaufpreis ohne große Verhandlungen zu zahlen, weil durch die geminderte Courtage erhebliche Einsparungen bei den Kaufnebenkosten entstehen, welche in der Regel nicht mitfinanziert werden können.

Ein guter Immobilienmakler mit Erfahrung, Marktkenntnis, Kompetenz und entsprechenden Referenzen sieht die neue Regelung nicht als Gefahr für die Auftragslage, sondern als Chance: Da Eigentümer nun einen Teil der Maklercourtage übernehmen, befassen sich diese noch umfangreicher mit der Auswahl des richtigen Immobilienmaklers und werden genau prüfen, welches Unternehmen kompetent arbeitet und die umfangreichste Dienstleistung bietet.

Unser Fazit

Die Courtageteilung ist eine faire Lösung und entlastet die Käufer bei den Kaufnebenkosten. Ein Immobilienverkäufer, welcher seine Immobilie sicher, zum marktgerechten Preis und mit enormer Zeit- und Stressersparnis verkaufen möchte, wird dafür auch in Zukunft nicht auf die Unterstützung eines professionellen und seriösen Immobilienmaklers verzichten wollen.

Das Team von HAMBURG IMMOBILIEN steht Ihnen an 7 Tagen der Woche für Ihre Anliegen und Fragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Beste Grüße

Dirk Bluhm (Immobilienmakler IHK)